Mitglied werden beim Verband für Popkultur in Bayern e.V.

Der Mitgliedsbeitrag beim VPBy beträgt 100,-00 Euro jährlich und wird in der zweiten Jahreshälfte abgebucht, bzw. in Rechnung gestellt. Bei Eintritt nach dem 1. Juli beträgt der Mitgliedsbeitrag 50,00 Euro für das laufende Jahr.

Ordentliche Mitglieder des VPBy können werden:

  1. Eingetragene und nicht eingetragene Vereine,
  2. Institutionen, Kommunen, Firmen, Agenturen, Veranstaltende und Plattenfirmen, die durch ihre Tätigkeit die Popkultur und Popularmusik in Bayern fördern und öffentlich-rechtliche Körperschaften, insbesondere Fachhochschulen und Universitäten,

soweit deren Ziele mit den Zielen des VPBy konform gehen.

Eine ordentliche Mitgliedschaft im VPBy bedeutet unter anderem:

  1. Nutzung des 20%-igen GEMA-Nachlasses bei allen Veranstaltungen
  2. Kostenlose juristische Erstberatung durch unseren Vereinsjustiziar Dr. Christian Kuntze (www.anwaeltefuermedienrecht.de)
  3. Automatische Mitgliedschaft in der LiveKomm (www.livekomm.org), dem Dachverband der Musikspielstätten in Deutschland (vorausgesetzt  man erfüllt die Voraussetzungen der LiveKomm) als Club oder Festival)
  4. Unterstützung in Fragen der Veranstaltungsorganisation und des Musikrechts sowie bei GEMA-Fragen
  5. Kooperationsmöglichkeiten aller Art im Rahmen unserer Programme zur Spitzenförderung, Nachwuchs- und Jugendförderung. sowie Fortbildungen für Musiker:innen, den Hinter Ins Land Festivals und Pop im ländlichen Raum sowie pop_aufm_schirm
  6. Interessenwahrnehmung der VPBy-Mitglieder auf bayerischer und Bundesebene, insbesondere in der kulturpolitischen Arbeit

Über den Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft entscheidet unser Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Fördermitgliedschaft:

  1. Fördermitglieder des VPBy können natürliche und juristische Personen werden, wenn sie durch ihre Fördermitgliedschaft die Arbeit des VPBy unterstützen wollen.
  2. Die Fördermitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
  3. Fördermitglieder können jedoch nicht wählen oder gewählt werden und haben kein Stimmrecht.
  4. Fördermitglieder sind beitragspflichtig.

Folgende Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:

  1. Mitgliedsantrag Einzugsermaechtigung
  2. Satzung
  3. VPBy Selbstverständnis
  4. VPBy Mitgliederliste
  5. Dienstleistungsangebote

 

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