Hinter ins Land Concerts

Förderung von Club- und Liveshows

Es ist eine Menschen Menge auf einem Konzert zu sehen.Eine Person formt mit den Händen ein herz.
Bild: Maximilian Kopsch

Finanzielle Unterstützung für Live Konzerte und Clubshows in Bayern, um wichtige Kulturorte zu erhalten und Bühnen für Bayerische Newcomer zu fördern.

Bald startet die Bewerbungsphase für 2025. Mehr Infos gibt es in den nächsten Wochen! 

Förderrunde 2024

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Veranstaltende

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Veranstaltungen

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Fördersumme

Rocketclub Landshut • Club Platinum Eggenfelden • Zauberberg Passau • Cafe Holler Deggendorf • studio12 Passau • Bahnhof Kötzting • Flusensieb e.V. Sulzbach Rosenberg • Hör & Schau e.V. Regensburg • corner.concerts Regensburg • Badehaus Maiersreuth • Kulturbahnhof Hersbruck • Kulturgewächshaus Fürth 

Rockclub Nordbayern e.V. Selb • Veranstalterkollektiv „Saalmitte“ • Glashaus e.V. Bayreuth • Neuneinhalb e.V. Bayreuth • brotzeit und spiele Icking • Lech Atelier Landsberg am Lech • Freie Kunstanstalt e.V Dießen am Ammersee • balkaNet e.V. München 

Silo1 Töging am Inn • Soho Stage Augsburg • Zeughaus Lindau e.V. • mood club Memmingen • Cypher e.V. Augsburg • Kulturfabrik Mindelheim e.V. • Allgäu Pride e.V. • doubles Starclub Donauwörth • Waldschänke Dornheim Würzburg • Kurt & Komisch Würzburg

Die Bewerbungsphase 2024 ist beendet.

FAQ

„Hinter ins Land Concerts“ ist eine finanzielle Unterstützung für bayerische Clubs, Spielstätten und dezentrale Veranstalter*innen (Wie Vereine, Kollektive, etc.) vom Verband für Popkultur in Bayern (VPBy). Der Kern des Programms ist es, Kulturorte in ganz Bayern zu unterstützen, um die Vielfalt zu erhalten und wichtige Bühnen für bayerische Newcomer*innen zu bewahren und zu initiieren. Im Rahmen dieser Kooperation beteiligt sich der VPBy pauschal an den Produktionskosten. Im Gegenzug verpflichten sich die Veranstalter*innen, bestimmte Kriterien im Programm zu berücksichtigen und auf die Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie den VPBy hinzuweisen.

Clubs, Vereine, Kollektive, Veranstaltende, etc.

Für diese Akteure ist das Projekt ausgelegt.

500,00€ – 4000,00€

800,00€ pro Veranstaltung – max. 6 Veranstaltungen pro Bewerbung

Um sich für eine Zusammenarbeit zu bewerben müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

Bewerben können sich Clubs, Spielstätten und Veranstaltende (wie z.B. Vereine, Kollektive, Einzelpersonen, etc.), die in Bayern aktiv sind. Die eingereichten Veranstaltungen müssen zwischen dem 14.08.2025 und 10.01.2026 stattfinden und die max. Kapazität darf  800 Personen nicht überschreiten.

Gefördert werden popkulturelle Live-Acts (z. B. Indie, Hip-Hop, Metal) und künstlerische DJ-Sets. Das Programm muss überwiegend aus eigenen Kompositionen bestehen. Pro Veranstaltungstag ist mind. ein bayerischer Act verpflichtend.

Öffentlich getragene Einrichtungen sind meist ausgeschlossen – Ausnahmen (z. B. Jugendzentren) sind möglich. Wichtig: Der öffentliche Förderanteil für eine Veranstaltung darf 50 % nicht überschreiten. 

Der Fokus liegt auf dem ländlichen Raum -aber auch Anträge aus größeren Städten sind möglich.

Für die Programmgestaltung gelten folgende Richtlinien:

Pro Antrag könnt ihr eine Förderung für bis zu 4 Veranstaltungen beantragen – jeweils 500 € netto als Zuschuss zu den Produktionskosten. Wenn ihr eine eigene Spielstätte ganzjährig und hauptverantwortlich betreibt, sind bis zu 8 Veranstaltungen möglich.

Die Förderung ist als Pauschale gedacht und kann für Kosten wie Gagen, Technik, Miete, Personal, GEMA, KSK, etc. eingesetzt werden. Regulär ist es nicht erforderlich, dass ein Finanzplan einschließlich Belegen eingereicht wird. Der VPBy behält sich jedoch vor, in begründeten Ausnahmefällen die Vorlage dieser Unterlagen anzufordern.

Wichtig: Jede*r Antragsteller*in darf nur einen Antrag einreichen.

Für die Zusammenarbeit fällt eine Beteiligung von 100 € an – Die daraus resultierenden Einnahmen dienen der Finanzierung des Mehraufwandes für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbekosten. Diese Summe wird euch vom VPBy in Rechnung gestellt.

Bitte beachtet: Eine Doppelförderung durch andere VPBy-Programme (z. B. BY.on) ist für dieselbe Veranstaltung ausgeschlossen. Es können aber mehrere Projektanträge eingereicht werden – bei einer Förderzusage entscheidet ihr dann gemeinsam mit uns, welche Förderung in Anspruch genommen wird.

Die Jury legt bei ihrer Auswahl besonderen Wert auf die folgenden Aspekte:

  1. Kulturelle Vielfalt: Wir legen großen Wert darauf, dass die Gesamtauswahl der geförderten Veranstaltungen ein breites Spektrum an Musikgenres und künstlerischen Ausdrucksformen abbildet. Ziel ist es, die Vielfalt der bayerischen Kulturszene in ihrer ganzen Breite sichtbar zu machen. Ebenso berücksichtigen wir, inwieweit unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen durch gezielte Maßnahmen – etwa im Bereich Inklusion, Awareness oder durch vielfältiges Booking – angesprochen und einbezogen werden. Auf diese Weise möchten wir gezielt Veranstaltungen fördern, die den Zugang zu kulturellen Angeboten erleichtern und Barrieren abbauen.
  2. Geografische Verteilung: Die Kooperationspartner:innen sollten lokal in ganz Bayern verteilt sein, insbesondere in strukturschwachen Gebieten und in ländlichen Räumen. Auch Veranstaltungen in größeren Städten sind förderfähig – jedoch sollten maximal 25% der Veranstaltungen in Orten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen stattfinden. 
  3. Newcomer-Förderung: Kleine Club- und Liveshows bieten lokalen Newcomern ein wichtiges Sprungbrett und geben Ihnen die Möglichkeit Live Erfahrung zu sammeln. Ohne diese kleinen Bühnen hätten Nachwuchskünstler*innen viel weniger Chancen, sich auszuprobieren oder ihre Karrieren zu starten. Diesen Einsatz für die lokale Szene wollen wir in den Fokus stellen bei der Auswahl. 
  4. Ehrenamt: Ehrenamtliches Engagement ist die Basis unserer kulturellen Landschaft. Deshalb honorieren wir die unbezahlte Arbeit und wollen den Menschen mit diesem Förderprogramm Wertschätzung ausdrücken. 
  5. Zunehmender Kostendruck: Neben Ehrenamtlichen Engagement ist uns jedoch auch das enorme Risiko von privatwirtschaftlich agierenden Clubs und Spielstätten ein großes Anliegen. Denn diese Kulturorte nehmen eine elementar wichtige Funktion als Dritte Orte ein. Sie schaffen ein ganzjähriges Kulturangebot und bieten Raum für Kreativität und Selbstentfaltung. Das damit verbundenen Risiko, welches die Kulturschaffenden eingehen, und die Jobs und Orte, die sie schaffen, wollen wir ganz besonders achten und anerkennen. 
  6. Zivilgesellschaftliche Verantwortung: Die Initiativen im ländlichen Raum erfüllen häufig eine bedeutende Rolle bei der Belebung der lokalen Kulturszene und der Förderung demokratischer Werte wie Vielfalt und Toleranz. Aus diesem Grund berücksichtigen wir bei der Auswahl auch sorgfältig, wie sich die Clubs, Vereine, Kollektive usw. vor Ort präsentieren und welche Bedeutung sie in ihrer Gemeinschaft haben. (z.B. Kooperative Zusammenarbeit / Vernetzung mit anderen Initiativen, Kollektiven, Clubs etc.)
  7. Förderung der Diversität: Wir sehen es als unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass die Fördergelder an eine möglichst heterogene Gruppe von Menschen verteilt werden und dabei Rücksicht auf Gruppen nehmen, denen leider oft nicht die Sichtbarkeit zukommt, die ihnen zusteht. Dabei wollen wir auch darauf achten, dass die Akteure sich bemühen, ein möglichst diverses Programm zu präsentieren. Zusätzliches Engagement im Bereich Inklusion und Teilhabe ist sehr wünschenswert. 
  8. Nachhaltigkeit des Engagements: Wir legen Wert darauf, dass die Kooperationen langfristig positive Auswirkungen auf die lokale Kulturszene haben und zur langfristigen Entwicklung und Stärkung der Kultur in der Region beitragen. Initiativen und Kollektive, die regelmäßig veranstalten und/oder sich um Nachwuchsarbeit bemühen, sind deshalb sehr gut geeignet. 
  9. Aktualität: Wichtig ist, dass nicht nur die Arbeit in der Vergangenheit relevant ist, sondern auch die aktuellen Bestrebungen ausschlaggebend sind. Ein jahrelange und beständige hoch qualitative Arbeit kann im gleichen Maße ausschlaggebend sein wie innovative Bestrebungen, die besondere Aktualität in deren Angeboten und Konzepten aufweisen. 

Für den Antrag benötigt ihr keinen Finanzplan oder anderweitige Nachweise. 

Das Programm der eingereichten Veranstaltungen darf schon feststehen – muss aber nicht. Die Veranstaltungen dürfen schon veröffentlicht sein. Es ist möglich, dass ihr erst nach Zusage einen bayerischen Act ergänzt. 

Folgende Fragen sind das Herzstück des Antrags: 

  • Wer seid ihr und was motiviert euch? Beschreibt eure Hintergründe, eure Arbeitsweise und die Werte, die euch leiten. Antwortet in max. 600 Zeichen.
  • Was macht eure Angebote besonders? Erzählt uns etwas mehr über die Angebote und Veranstaltungen die ihr organisiert. Antwortet in max. 600 Zeichen.
  • Welche Rolle spielt Teilhabe für euch? Ergreift ihr besondere Maßnahmen um eure Veranstaltungen zugänglicher zu machen? Z.B. Durch Inklusionskonzepte, Awareness Maßnahmen, niedrige Eintrittspreise… Antwortet in max. 600 Zeichen.
    1. Eine Bewerbung ist im folgenden Zeitraum möglich: 23.06. – 14.07.2025
    2. Die Auswahl wird von einer Jury getroffen, die sich maßgeblich aus externen Expert*innen aber auch aus VPBy Vertreter*innen zusammensetzt.
    3. Zu- / Absagen erfolgen am 15.07.2025
    4. Für Förderempfänger:innen ist es verpflichtend an einem der folgenden Kick Off Calls teilzunehmen:
      • 28.07. – 18 Uhr
      • 29.07. – 14 Uhr
    5. Die Teilnahme bei einem der Termine genügt. 
    6. Bei rechtzeitiger Entschuldigung kann dies auch in individueller Abstimmung an einem anderen Termin stattfinden.

Kultur im ländlichen Raum erhalten.

Wir wollen Kulturakteur:innen in ländlichen Räumen fördern und ihr Engagement sichtbarer machen.

c/ Sandra Eichenseher

Für Rückfragen:

Andreas Olschar (Projektleitung)
Tel. +49 151 23086276
aolschar@popkultur.bayern

Zahlen, Daten und Impressionen

Dieses Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Projektmittel Freie Szene gefördert.
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