Foto: Daniel Ruff
HINTER INS LAND CONCERTS

Club- & Liveshows

Finanzielle Unterstützung für Live-Konzerte und Clubshows in Bayern, um wichtige Kulturorte zu erhalten und Bühnen für bayerische Newcomer*innen zu fördern.

Bewerbung beendet

Vielen Dank für eure Bewerbungen!

Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Förderphase ist abgelaufen. Wir sichten nun alle Einsendungen.

Foto: Quirin Eder

Ausführliche Informationen zur Förderung:

Förderberechtigt

Clubs, Spielstätten und dezentral Veranstaltende (z.B. Vereine, Kollektive, Agenturen...).

Was wird gefördert?

Live Konzerte und Clubshows werden gefördert. (Auch künstlerische DJ Sets!)

Fördersumme

Jede Veranstaltung wird mit 500,00€ netto gefördert.

Wo wird gefördert?

Es werden nur Veranstaltungen gefördert, die in Bayern stattfinden.

Programm

Pro Veranstaltung muss mind. ein bayerischer Act auftreten.

Wann?

Die Veranstaltungen müssen in diesem Zeitraum stattfinden: 01.09.2026. - 31.01.2027

Anzahl der geförderten Shows?

Es werden max. vier Veranstaltungen gefördert. Bei Clubs und Spielstätten max. acht.

Eigenanteil

Für jede Veranstaltung muss ein Eigenanteil von 100,00€ netto an den VPBy gezahlt werden.

Stadt / Land

Der Fokus liegt auf dem ländlichen Raum (unter 100.000 Einwohner). Aber auch Shows in größeren Städten werden gefördert.

Förderung im Überblick

Clubs & Spielstätten

Bis zu 8 Shows
maximal einreichbar
Förderung pro Show: 500 €
Max. Fördersumme: 4.000 €

Alle anderen Veranstalter*innen

Bis zu 4 Shows
maximal einreichbar
Förderung pro Show: 500 €
Max. Fördersumme: 2.000 €
💡

Wichtiger Hinweis zu den Eigenmitteln: Pro bewilligter Show müssen 100 € Eigenanteil an den VPBy gezahlt werden.

FAQ

„Hinter ins Land Concerts“ ist eine finanzielle Unterstützung für bayerische Clubs, Spielstätten und dezentrale Veranstalter*innen (wie Vereine, Kollektive etc.) vom Verband für Popkultur in Bayern (VPBy). Der Kern des Programms ist es, Kulturorte in ganz Bayern zu unterstützen, um die Vielfalt zu erhalten und wichtige Bühnen für bayerische Newcomer*innen zu bewahren und zu initiieren. Im Rahmen dieser Kooperation beteiligt sich der VPBy pauschal an den Produktionskosten. Im Gegenzug verpflichten sich die Veranstalter*innen, bestimmte Kriterien im Programm zu berücksichtigen und auf die Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie den VPBy hinzuweisen.

Clubs, Vereine, Kollektive, Veranstaltende, etc.

Für diese Akteure ist das Projekt ausgelegt.

500,00€ – 4000,00€

500,00€ pro Veranstaltung // max. 4-8 Veranstaltungen

Um sich für eine Zusammenarbeit zu bewerben, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

Bewerben können sich Clubs, Spielstätten und Veranstaltende (Vereine, Kollektive, Einzelpersonen, etc.), die in Bayern aktiv sind. Die eingereichten Veranstaltungen müssen zwischen dem 01.09.2026 – 31.01.2027 stattfinden, und die maximale Kapazität darf  800 Personen nicht überschreiten.

Gefördert werden popkulturelle Live-Acts (z. B. Indie, Hip-Hop, Metal) und künstlerische DJ-Sets. Das Programm von Live-Acts muss überwiegend aus eigenen Kompositionen bestehen. Bei DJs muss ein künstlerischer Anspruch erkennbar sein, reines Party-Programm (wie z.B. 90er-Partys etc.) ist ausdrücklich nicht förderfähig.

Es dürfen sowohl bereits veröffentlichte als auch geplante Veranstaltungen eingereicht werden. Das Programm muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestätigt sein. Pro Veranstaltungstag ist mindestens ein bayerischer Act verpflichtend. Es ist möglich, dass der bayerische Act nur im Falle einer Förderzusage nachträglich ergänzt wird.

Es dürfen ausdrücklich auch Veranstaltungsideen und Konzepte eingereicht werden.

Öffentlich getragene Einrichtungen sind meist ausgeschlossen – Ausnahmen (z. B. Jugendzentren) sind möglich. Wichtig: Der öffentliche Förderanteil für eine Veranstaltung darf 50 % nicht überschreiten. 

Der Fokus liegt auf dem ländlichen Raum – aber auch Anträge aus größeren Städten sind ausdrücklich möglich.

Für die Programmgestaltung gelten folgende Richtlinien:

Pro Antrag könnt ihr eine Förderung für bis zu vier Veranstaltungen beantragen – jeweils 500,00 € netto als Zuschuss zu den Produktionskosten.

Wenn ihr eine eigene Spielstätte ganzjährig und hauptverantwortlich betreibt, sind bis zu acht Veranstaltungen möglich.

Die Förderung ist als Pauschale gedacht und kann für Kosten wie Gagen, Technik, Miete, Personal, GEMA, KSK, etc. eingesetzt werden. Regulär ist es nicht erforderlich, dass ein Finanzplan einschließlich Belegen eingereicht wird. Der VPBy behält sich jedoch vor, in begründeten Ausnahmefällen die Vorlage dieser Unterlagen anzufordern.

Wichtig: Jede*r Antragsteller*in darf nur einen Antrag einreichen.

Für die Zusammenarbeit fällt eine Beteiligung von 100,00 € an – die daraus resultierenden Einnahmen dienen der Finanzierung des Mehraufwandes für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbekosten. Diese Summe wird euch vom VPBy pro Show in Rechnung gestellt.

Bitte beachtet: Eine Doppelförderung durch andere VPBy-Programme (z. B. BY.on) ist für dieselbe Veranstaltung ausgeschlossen. Es können aber mehrere Projektanträge eingereicht werden – bei einer Förderzusage entscheidet ihr dann gemeinsam mit uns, welche Förderung in Anspruch genommen wird.

Die Jury legt bei ihrer Auswahl besonderen Wert auf die folgenden Aspekte. Die Vielzahl der Schwerpunkte soll sicherstellen, dass die gesamte Breite der kulturellen Landschaft abgebildet wird. Es ist daher ausdrücklich nicht erwartet, dass alle Schwerpunkte gleichzeitig erfüllt werden. 

  1. Kulturelle Vielfalt: Wir legen großen Wert darauf, dass die Gesamtauswahl der geförderten Veranstaltungen ein breites Spektrum an Musikgenres und künstlerischen Ausdrucksformen abbildet. Ziel ist es, die Vielfalt der bayerischen Kulturszene in ihrer ganzen Breite sichtbar zu machen. Ebenso berücksichtigen wir, inwieweit unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen durch gezielte Maßnahmen – etwa im Bereich Inklusion, Awareness oder durch vielfältiges Booking – angesprochen und einbezogen werden. Auf diese Weise möchten wir gezielt Veranstaltungen fördern, die den Zugang zu kulturellen Angeboten erleichtern und Barrieren abbauen.
  2. Geografische Verteilung: Die Kooperationspartner:innen sollten lokal in ganz Bayern verteilt sein, insbesondere in strukturschwachen Gebieten und in ländlichen Räumen. Auch Veranstaltungen in größeren Städten sind förderfähig – jedoch sollten maximal 25% der Veranstaltungen in Orten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen stattfinden. 
  3. Newcomer-Förderung: Kleine Club- und Liveshows bieten lokalen Newcomern ein wichtiges Sprungbrett und geben ihnen die Möglichkeit Live Erfahrung zu sammeln. Ohne diese kleinen Bühnen hätten Nachwuchskünstler*innen viel weniger Chancen, sich auszuprobieren oder ihre Karrieren zu starten. Diesen Einsatz für die lokale Szene wollen wir in den Fokus stellen bei der Auswahl. 
  4. Ehrenamt: Ehrenamtliches Engagement ist die Basis unserer kulturellen Landschaft. Deshalb honorieren wir die unbezahlte Arbeit und wollen den Menschen mit diesem Förderprogramm Wertschätzung ausdrücken. 
  5. Zunehmender Kostendruck: Neben ehrenamtlichem Engagement ist uns jedoch auch das enorme Risiko von privatwirtschaftlich agierenden Clubs und Spielstätten ein großes Anliegen. Denn diese Kulturorte nehmen eine elementar wichtige Funktion als Dritte Orte ein. Sie schaffen ein ganzjähriges Kulturangebot und bieten Raum für Kreativität und Selbstentfaltung. Das damit verbundene Risiko, welches die Kulturschaffenden eingehen, und die Jobs und Orte, die sie schaffen, wollen wir ganz besonders achten und anerkennen. 
  6. Zivilgesellschaftliche Verantwortung: Die Initiativen im ländlichen Raum erfüllen häufig eine bedeutende Rolle bei der Belebung der lokalen Kulturszene und der Förderung demokratischer Werte wie Vielfalt und Toleranz. Aus diesem Grund berücksichtigen wir bei der Auswahl auch sorgfältig, wie sich die Clubs, Vereine, Kollektive usw. vor Ort präsentieren und welche Bedeutung sie in ihrer Gemeinschaft haben. (z.B. Kooperative Zusammenarbeit / Vernetzung mit anderen Initiativen, Kollektiven, Clubs etc.)
  7. Förderung der Diversität: Wir sehen es als unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass die Fördergelder an eine möglichst heterogene Gruppe von Menschen verteilt werden und dabei Rücksicht auf Gruppen nehmen, denen leider oft nicht die Sichtbarkeit zukommt, die ihnen zusteht. Dabei wollen wir auch darauf achten, dass die Akteure sich bemühen, ein möglichst diverses Programm zu präsentieren. Zusätzliches Engagement im Bereich Inklusion und Teilhabe ist sehr wünschenswert. 
  8. Nachhaltigkeit des Engagements: Wir legen Wert darauf, dass die Kooperationen langfristig positive Auswirkungen auf die lokale Kulturszene haben und zur langfristigen Entwicklung und Stärkung der Kultur in der Region beitragen. Initiativen und Kollektive, die regelmäßig veranstalten und/oder sich um Nachwuchsarbeit bemühen, sind deshalb sehr gut geeignet. 
  9. Aktualität: Uns ist es wichtig, dass sowohl Tradition und Beständigkeit als auch neue Impulse und Innovationen durch das Förderprogramm unterstützt werden.  Ein jahrelange und beständige hoch qualitative Arbeit kann im gleichen Maße ausschlaggebend sein wie innovative Bestrebungen, die besondere Aktualität in deren Angeboten und Konzepten aufweisen.

Für den Antrag benötigt ihr keinen Finanzplan oder anderweitige Nachweise.

Das Programm der eingereichten Veranstaltungen darf schon feststehen – muss aber nicht. Die Veranstaltungen dürfen schon veröffentlicht sein. Es ist möglich, dass ihr erst nach Zusage einen bayerischen Act ergänzt.

Folgende Fragen sind das Herzstück des Antrags:

  • Wer seid ihr und was motiviert euch? (Beschreibt eure Organisation, Arbeitsweise und
    die Werte, die euch leiten. (z.B. Wie lange ihr schon aktiv seid und was euch antreibt.)
    Antwortet in max. 800 Zeichen.
  • Was zeichnet eure Veranstaltungen aus und hebt sie von anderen ab?Gibt es
    besondere Alleinstellungsmerkmal z.B. ein besonders abgelegener Standort,
    außergewöhnliches Engagement für Diversität und Inklusion, jahrelange Tradition,
    besondere Förderung von Newcomern, … s. Bewerbungsrichtlinien §5 Hinweise zur
    Schwerpunktsetzung. Antwortet in max. 600 Zeichen.
  • Wie ist eure aktuelle Situation? Hier könnt ihr weitere Hintergründe anbringen die für
    die Jury relevant sein könnten und aktuelle Hürden schildern die ihr mit Hilfe der
    Förderung besser bewältigen könntet. Antwortet in max. 400 Zeichen.

Hier findet ihr eine ausführliche Auflistung der Fragen:

  1. Eine Bewerbung ist im folgenden Zeitraum möglich: 15.06. – 13.07. 
  2. Zu- / Absagen erfolgen am 29.07. 
  3. Es finden zwei Info-Calls zur Antragstellung statt: (zur Anmeldung)
    1.  18.06. um 17 Uhr
    2. 01.07. um 18 Uhr
  4. Bitte beachtet, dass ihr im Falle einer Zusage an einem der beiden Kickoff-Calls teilnehmen müsst. Die zwei möglichen Termine sind:
    1. 03.08. – 18:00
    2. 06.08. – 15:00 
  5. Die Auswahl wird von einer Jury getroffen, die sich maßgeblich aus externen Expert*innen aber auch aus VPBy Vertreter*innen zusammensetzt. 

Ausführliche Bewerbungsrichtlinien

Richtlinien ansehen
Bilanz / Rückblick 2025

Danke für 127 Anträge in 2025! 🔥

Für die vergangene Förderrunde von Hinter ins Land Concerts (2025) haben wir eine Rekordsumme an Einreichungen erhalten. Ein starkes Zeichen dafür, wie lebendig und engagiert die kulturelle Szene in Bayern ist – danke an alle Beteiligten!

Antragsaufkommen 2025
127
Eingereichte Anträge
ca. 24%
Erreichte Förderquote
Beantragte vs. Bewilligte Shows
592
Eingereichte Shows gesamt
141
Erfolgreich geförderte Shows
Erwartete vs. Erreichte Gäste
141K
Mögliche Gäste im Topf
31K
Gäste bei den geförderten Shows
🎉 In der Förderrunde 2025 konnten insgesamt 36 Zusagen an bayerische Spielstätten erteilt werden!

Unser Arbeitsauftrag für die Zukunft

Die hohe Zahl an Anträgen aus dem Jahr 2025 verstehen wir auch diesmal als klaren Arbeitsauftrag. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, mehr für die bayerische Szene zu ermöglichen. Eure Anträge bieten uns dafür einen wertvollen Beweis, wie hoch der tatsächliche Bedarf vor Ort ist.

Kultur im ländlichen Raum erhalten.

Wir wollen Kulturakteur:innen in ländlichen Räumen fördern und ihr Engagement sichtbarer machen.

c/ Sandra Eichenseher

Für Rückfragen:

Andreas Olschar (Projektleitung)
Tel. +49 151 23086276
aolschar@popkultur.bayern

Dieses Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Projektmittel Freie Kunst Szene gefördert.