BY.on Showförderung beantragen
Die BY.on Showförderung soll für Veranstaltende bzw. Veranstaltungs- und Bookingagenturen einen Anreiz schaffen, Newcomer-Acts aus dem Förderpool der BY.on Spitzenförderung zu buchen und sich so am Newcomer-Aufbau zu beteiligen. Für die BY.on Acts soll die BY.on Showförderung eine bessere Bedingungen für die Gagenverhandlungen schaffen, dabei helfen Auftritte kostendeckend durchzuführen und ein neues Publikum zu erreichen.

Richtlinien und Antragstellung
Was ist die BY.on Showförderung?
Die BY.on Showförderung unterstützt Veranstaltende und Bookingagenturen finanziell, um Newcomer-Acts aus dem Förderpool der BY.on Spitzenförderung zu buchen. Dadurch erhalten die Künstler:innen eine bessere Ausgangslage in Gagenverhandlungen, können kostendeckend auftreten und erreichen ein neues Publikum. Wir treten dabei nicht als Bookingagentur auf, können aber BY.on Acts für Shows von Veranstaltenden empfehlen. Die Förderung fließt also indirekt, indem Veranstaltende oder Bookingagenturen finanzielle Unterstützung von uns erhalten. Es wird für sie attraktiver, die Newcomer-Acts aus dem BY.on Pool zu buchen.
Ziel ist es, dass die BY.on Acts höhere Gagen für die Acts erzielen bzw. Kosten gesenkt werden und ein neues Publikum erreicht werden kann. In Einzelfällen kann die Förderung auch direkt an Acts ausgezahlt werden. Und zwar, wenn keine beteiligte Bookingagentur oder keine Veranstaltenden erreichbar sind und die Produktionskosten der Acts nachweislich nicht gedeckt sind.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Veranstaltende, Veranstaltungs- und Bookingagenturen
- In Einzelfällen auch die Acts selbst, sofern die Veranstaltenden oder die Bookingagentur nicht erreichbar sind und die Produktionskosten der Acts nachweislich nicht gedeckt sind
- Förderung möglich für Auftritte weltweit
Ausschluss: Veranstaltungen, die anderweitig durch den Verband für Popkultur gefördert werden, sind nicht zuschussfähig.
Welche Acts sind förderfähig?
- Acts der BY.on Phasen „Elektro“, „Phase 2“ und „Phase 3“
- Acts aus „Phase 1“ profitieren von Beratung & Netzwerken, jedoch ohne finanzielle Unterstützung für Auftritte. Ein Act aus Phase 1 kann während des Jahres in eine höhere Phase geschoben werden. Daher kann sich eine Anfrage für spätere Termine trotzdem lohnen.
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Die finanzielle Unterstützung durch BY.on ist ausschließlich für Auftritte vorgesehen, die für die Entwicklung des jeweiligen BY.on Acts von besonderer Bedeutung sind. Also Auftritte, die die Reichweite des BY.on Acts durch das Erreichen eines neuen Publikums vergrößern und somit die Bekanntheit und den Erfolg des Acts steigern können.
Die Förderung ist gezielt darauf ausgerichtet, BY.on Acts bei ihrer künstlerischen Entwicklung zu unterstützen und ihnen neue Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Musik einem breiteren Publikum zu präsentieren. Förderfähige Auftritte sind in der Regel:
- Festivalshows
- Supportshows & Tourneen
- Veranstaltungsreihen & Showcases
- Headlinershows in Medienstädten, zu denen gezielt Presse und Fachpublikum eingeladen wird
- Residencies (nur für BY.on Elektro, die ersten 6 Termine werden gefördert)
Einschränkung: Auftritte im 50-km-Umkreis der Homebase des Acts sind nur bei überregionaler Relevanz förderfähig. Ein überregionales Einzugsgebiet der Veranstaltung ist Voraussetzung.
Höhe der Förderung
- Einzelshows: 150 – 600 € netto
- Supportshows: max. 500 € netto
- Tourneen: max. 1.500 € netto
Allgemein gilt: Die Höhe der Förderung wird auf Grundlage verschiedener Faktoren festgelegt, darunter die voraussichtliche Besucherzahl, die Größe und Bedeutung der Veranstaltung, die Anzahl der Musiker:innen und die Länge der Anreise.
Ansprechpartner:innen


Elena Steri
Pop aufm Schirm, BY.on Spitzenförderung, Presse
(sie/they)

Carolin Achatzi
Projektmanagement
(sie/ihr)
